Israelitische Kultusgemeinde München und Oberbayern

Pressemitteilung

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22. Juni 2017

Grundgesetzänderung – Ausschluss verfassungs­feindlicher Parteien von der staatlichen Finan­zierung | Knobloch begrüßt Bundestagsbeschluss: „Die wehrhafte Demokratie darf keinen Hass subventionieren“

München, 22.6.2017. Nach dem gescheiterten Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD hat der Deutsche Bundestag gestern mit großer Mehrheit eine Änderung des Grundgesetzes beschlossen, um verfassungsfeindliche Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung und steuerlichen Begünstigungen auszuschließen. Die  Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Dr. h.c. Charlotte Knobloch, begrüßt die Entscheidung als „unerlässlichen Schritt“.

„Ich danke dem Bundestag für das konsequente Vorgehen. Eine wehrhafte Demokratie darf keine Verfassungsfeinde finanzieren und Hass in keiner Form subventionieren. Es bleibt bedauerlich, dass das Verbot der NPD bisher ausgeblieben ist. Der Entzug der staatlichen Gelder ist die zwingend folgerichtige Reaktion“, sagte die ehemalige Präsidentin des Zentralrats der Juden in Deutschland.

Das Bundesverfassungsgericht habe bestätigt, dass die NPD mit den Nationalsozialisten wesensverwandt, verfassungsfeindlich, rassistisch und antisemitisch sei. Ihr politisches Konzept missachte die Menschenwürde und wolle die bestehende Grundordnung beseitigen. „Daher bleibe ich dabei: Das Verbot wäre für die politische Hygiene in unserem Land wichtig gewesen – nicht nur vor dem Hintergrund der Geschichte, sondern auch angesichts des erstarkenden Rechtspopulismus und -extremismus in der Gegenwart“, so die WJC-Beauftragte für das Gedenken an den Holocaust.

„Die NPD steht für den ideologischen Kern des Rechtsextremismus in Deutschland, sie unterstützt rechte Gewalt und fußt auf der Verherrlichung des Nationalsozialismus. Andere neonazistische Parteien wie Die Rechte oder Der III. Weg, aber letztlich auch Teile der AfD vertreten dieselbe menschenverachtende, rassistische, antisemitische, völkisch-nationalistische Ideologie. Deswegen ist es längst überfällig, die Rechtsgrundlage zu schaffen, um Demokratie- und Verfassungsfeinden wie der NPD die staatliche Finanzierung und Entlastung zu entziehen.“

Nach der neuen Fassung des Grundgesetzes sind Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Knobloch hofft, dass in Karlsruhe rasch über die Finanzierung der NPD entschieden wird, und sieht in der Gesetzesänderung „einen essentieller Schritt für den entschlossenen und systematischen Kampf gegen den politischen Extremismus in Deutschland. Dieser hat gerade erst begonnen.“

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