Israelitische Kultusgemeinde München und Oberbayern

Geburt

Wer ist Jude?

Ein Kind, das eine jüdische Mutter gebiert, gilt nach dem jüdischen Recht als Jude. Eine jüdische Mutter ist eine Person, die der jüdischen Religionsgemeinschaft angehört, wobei es gleichgültig ist, ob sie selbst in die Gemeinschaft hineingeboren ist oder als Proselytin in sie eingetreten ist. Es ist einleuchtend, daß die Mutter ausschlaggebend ist, denn das Kind hat sich ja im Mutterleib entwickelt, so daß die Mutterschaft unmittelbar erwiesen ist, während das bei der Vaterschaft nicht der Fall ist.

Beschneidung

In der Regel wird ein Kind männlichen Geschlechts am achten Tag seines Lebens beschnitten. Der Beschneidung (Brit mila) wird große Bedeutung beigemessen: Diese Ritual erinnert an den heiligen Bund, den Gott mit dem Stammvater Abraham geschlossen hat: „Ich werde meinen Bund errichten zwischen mir und dir und deinen Nachkommen nach dir in allen Geschlechtern als ewigen Bund“ (vgl. Buch Mosis, Kap. 17,7 ff.).

Durch die Beschneidung wird das Kind in diesen Bund aufgenommen. Sie ist auch ein Zeichen verpflichtender Gemeinschaft des einzelnen Juden mit seinem Volk.

Namensgebung

Bei der Beschneidung erhält der Junge auch seinen jüdischen Namen, mit dem er dann später bei Eintritt in die religiöse Volljährigkeit zur Tora auf gerufen wird. Als jüdische Namen gelten nicht nur hebräische, sondern auch griechische, wie z.B. Alexander nach Alexander dem Großen, der als judenfreundlich galt.

Die Namensgebung eines weiblichen Neugeborenen erfolgt meist im Rahmen des Sabbatgottesdienstes, an dem die Mutter des Kindes zum ersten Mal nach der Geburt wieder teilnimmt. Bei dieses Gelegenheit wird der Vater des Mädchens zur Tora aufgerufen. Nachdem der betreffende Toraabschnitt verlesen ist und der Vater den abschließenden Segensspruch gesagt hat, pflegt er noch den Segensspruch zur Errettung aus Lebensgefahr anzufügen (Birkat ha-gomel), d.h. er dankt Gott für die Genesung der Mutter des Kindes. Der Vorbeter oder der Rabbiner spricht dann einen Segen für das Kind und seine Mutter, wobei der Name des Kindes genannt wird. Einen hebräischen bzw. spezifisch jüdischen Vornamen, der vom standesamtlichen abweicht, muß ein Mädchen nicht bekommen.

Quelle: Heinrich Simon: Leben im Judentum
Verlag Hentrich & Hentrich und Centrum Judaicum Berlin, 2003