Israelitische Kultusgemeinde München und Oberbayern

Der jüdische G-ttesdienst

Ein Gemeindeg-ttesdienst erfordert die Anwesenheit von mindestens zehn im religiösen Sinne volljährigen männlichen Personen. Die Volljährigkeit tritt mit Vollendung des 13. Lebensjahres ein.

Beim Gebet fungiert ein Mitglied der Betergemeinschaft als „Abgesandter der Gemeinde“. Dieser stellt sich vor den an der Ostwand des Raumes befindlichen Schrank, der die Torarollen enthält, und spricht gewisse Gebete laut, jedoch sind alle Anwesenden verpflichtet, die Gebete gleichfalls zu sagen.

Die Gebetsrichtung, …

… in der auch meist die Sitzplätze im Raum angeordnet sind, ist gegen Jerusalem, also nach Osten. Die Aufgabe des Abgesandten der Gemeinde kann jeder übernehmen, sofern er die erforderlichen Kenntnisse besitzt. Meist aber hat ein speziell ausgebildeter Mann diese Funktion, der als Kantor oder Vorbeter bezeichnet wird und von der Kultusgemeinde dafür angestellt ist.

Der Kantor …

… hat keinen priesterlichen Rang; er betet mit der Gemeinde, aber nicht für sie. Ein Rabbiner hat innerhalb des Gebets keine spezifischen Aufgaben. Er ist auf Grund seiner Ausbildung ein Kenner des jüdischen Gesetzes und hat darum vor allem Rechtsentscheidungen zu fällen. Allerdings ist es weitgehend üblich geworden, daß Rabbiner auch predigen, doch ist eine Predigt für den G-ttesdienst nicht erforderlich und stellt auch keinen Teil des Gebets dar. Trotzdem geht die Predigt auf alte Traditionen zurück: Bereits im Altertum war in der Synagoge die Schriftauslegung durch Gelehrte durchaus üblich.

Eine Betergemeinschaft ist eine Versammlung von Gleichberechtigten; es gibt keine Mittler zwischen G-tt und den einzelnen Menschen.

Der jüdische G-ttesdienst kennt drei ständige Gebetszeiten: das Morgengebet, das Nachmittags- und das Abendgebet. Am Sabbat, Feiertag und an den Halbfeiertagen schließt sich dem Morgengebet noch das Zusatzgebet an, da an diesen Tagen im Tempel ein zusätzliches Opfer neben dem ständige morgens und nachmittags stattfindenden dargebracht wurde. Das Nachmittagsgebet, das in der Zeit von frühestens 12.30 Uhr bis Sonnenuntergang gesagt werden kann, wird häufig, besonders vor Sabbat und Festtagen, mit dem Abendgebet vereinigt, das man dann auch etwas früher beginnen darf als zu dem Zeitpunkt, an dem drei Sterne sichtbar sind.

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