Israelitische Kultusgemeinde München und Oberbayern

Die Geschichte der jüdischen Gemeinde in München

Die Quellenlage zur ersten jüdischen Präsenz in München ist nicht ganz zweifelsfrei. Unter Historikern unbestritten ist jedoch, dass sich in München bereits kurz nach der Stadtgründung 1158 auch Juden ansiedelten.

Jüdisches Leben scheint schon für das Jahr 1210 beurkundet; Herzog Max genehmigte den Bau einer Synagoge im „Judengäßlein“. Die erste namentliche Erwähnung ist „Abraham der Municher“ und datiert auf das Jahr 1229.

Im 14. und 15. Jahrhundert wechselten sich Wachstum der jüdischen Gemeinschaft und Pogrome ab. Ausschreitungen und Vertreibungen sind aus den Jahren 1285, 1345, 1349 und 1413 dokumentiert, ehe 1442 die Juden aus München und Oberbayern dauerhaft vertrieben wurden.

Judenemanzipation nach 1789

Erst in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts siedelten sich Juden wieder in der Stadt an. Ihre Stellung in der Gesellschaft verbesserte sich unter dem Einfluss der „Judenemanzipation“ nach der Französischen Revolution aber nur sehr langsam. Von 1806 an, unter der Regentschaft des Wittelsbachers Max I. Joseph, änderte sich die Situation für die jüdische Gemeinschaft. Die Vorschriften, unter denen Juden im Königreich Bayern lebten, waren zwar restriktiv und rigide, sie schufen jedoch endlich eine Rechtssicherheit, die ein geregeltes Leben möglich machte. Dementsprechend stark wuchs die jüdische Gemeinschaft in Bayern.

Ein Meilenstein im jüdischen Leben war 1815 die Gründung der „Israelitischen Kultusgemeinde München“. Ein Jahr später erhielt die Gemeinde die Erlaubnis zur Anlage eines Friedhofs und 1824 wurde mit dem Bau einer Synagoge an der Westenriederstraße 7 endlich ein lang ersehntes Ziel der Jüdischen Gemeinde erreicht. Die Synagoge sollte die über das Stadtgebiet verstreuten privaten Beträume ablösen, die in den Augen der Behörden unkontrollierbare „Winkelzusammenkünfte“ darstellten. Die Verbannung an den (damaligen) Stadtrand verhinderte jedoch einen repräsentativen Kultbau in der Innenstadt, mit dem die Juden ihre Emanzipation hätten dokumentieren können.

 

Jahre der Entwicklung
1872 – 1920

1861 lockerte der bayerische Landtag die verbliebenen Restriktionen gegenüber Juden, insbesondere durften sie sich nun unbeschränkt im Königreich niederlassen. Aber erst 1871 – mit der Gründung des Deutschen Reiches – wurden sie gegenüber der Gesamtgesellschaft rechtlich endgültig gleichgestellt. Inzwischen hatten sich auch viele Juden in der bürgerlichen Gesellschaft etabliert und assimiliert. Das erhöhte das Selbstbewusstsein, dessen sichtbarer Ausdruck in München der Bau der neuen Hauptsynagoge war.

 

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