Israelitische Kultusgemeinde München und Oberbayern

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20. Januar 2022

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu BDS-Veranstaltungen in öffentlichen Räumen – Knobloch: „Gesetzgeber steht jetzt in der Pflicht“

München, 20.1.2022.  Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am heutigen Donnerstag ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom November 2020 bestätigt, wonach die Landeshauptstadt München entgegen einem Stadtratsbeschluss ihre Räumlichkeiten auch für Veranstaltungen mit BDS-Bezug zur Verfügung stellen muss. Der Ausschluss von Veranstaltungen aus öffentlichen Räumen allein aufgrund antisemitischer Inhalte sei nicht zulässig. Die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Dr. h.c. Charlotte Knobloch, erklärt hierzu: „Das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist für mich enttäuschend und unverständlich. Es ist zu akzeptieren. Im Kampf gegen zunehmenden Antisemitismus, beileibe nicht nur in Form der antiisraelischen Boykottkampagne BDS, bedeutet es aber einen schweren Rückschlag. Das Ziel, dass in unserem Land alle Menschen ohne Angst miteinander leben können, ist mit dem heutigen Tag nicht näher gerückt.“

Die sogenannte BDS sei nur eine von vielen Gruppierungen, so Knobloch weiter, „die von Meinungsfreiheit spricht, aber die Verbreitung von Hass meint.“ Die 2019 erfolgte Einstufung der Kampagne als antisemitisch durch den Deutschen Bundestag gelte zurecht weiterhin.

„Für mich steht deshalb mehr denn je der Gesetzgeber in der Pflicht: Er muss für Einzelpersonen und Kommunen eine Möglichkeit schaffen, wachsendem Judenhass wirksam und rechtskonform entgegenzutreten. Das Recht auf freie Meinungsäußerung darf kein Recht auf Hass sein, das Extremisten, von welcher Seite auch immer, per Gesetz Tür und Tor öffnet. Die jüdische Gemeinschaft in Deutschland vertraut darauf, dass der Kampf gegen Antisemitismus gemeinsames Ziel der gesamten Gesellschaft ist. Wenn aber Initiativen wie die der Landeshauptstadt München, die antisemitische Veranstaltungen in öffentlichen Räumen verhindern sollen, von höchster Stelle unterbunden werden, dann zerstört das dieses Vertrauen. In der jüdischen Gemeinschaft verfestigt sich der Eindruck: An guten Worten aus Politik und Justiz fehlt es nicht. Nur die Taten bleiben aus, und am Ende stehen wir allein da.“

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Di. 24.02.2026 | 7. Adar 5786

Kultur

„Russische Spezialitäten“ von und mit Dmitrij Kapitelman

Beginn 19:00

Buchpräsentation und Gespräch
Dienstag, 24. Februar 2026, 19 Uhr

Moderation: Ellen Presser

Eine ukrainisch-jüdisch-moldawische Familie, lebt in Leipzig, wo sie russische Spezialitäten verkauft. Und zwar an Osteuropäer, die sich zwischen russischen Flusskrebsen, ukrainischem Wodka und georgischen Sonnenblumenkernen zuhause fühlen. Doch seit dem Krieg Russlands gegen die Ukraine ist nichts mehr wie zuvor. Die Mutter glaubt den Propagandasendungen des russischen Fernsehens. Ihr Sohn, der keine Sprache mehr liebt als die russische, keinen Menschen mehr als seine Mutter, keine Stadt mehr als Kyjiw, verzweifelt. Um seine Mutter zur Vernunft zu bringen, begibt er sich per Flixbus nach Kiew. Oder wie man inzwischen liest: Kyjiw, von wo er ihr die Wahrheit mitzubringen hofft.

Dmitrij Kapitelman, geb. 28.08.1986 in Kiew, kam achtjährig als »jüdischer Kontingentflüchtling« mit seiner Familie nach Deutschland. Heute lebt er als freier Publizist in Berlin. Zudem macht er unter dem Künstlernamen Dheema Musik. Schon seine beiden vorherigen Bücher »Das Lächeln meines unsichtbaren Vaters« (2016) und »Eine Formalie in Kiew« (2021), bei Hanser Berlin erschienen, zeichnet politischer Scharfsinn und tiefgründiger Humor aus. Weiterlesen »

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