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10. September 2012

Mord in 41 Sekunden?

Die Rekonstruktion eines NSU-Mordes wirft viele Fragen auf. Von Manuel Bewarder, Florian Flade und Uwe MüllerErschienen auf Welt Online, 10.09.12. Ein Verfassungsschützer war bei der Tat 2006 in Kassel vor Ort. Er meldete sich allerdings nicht als Zeuge bei der Polizei Andreas T. tritt nun vor dem Untersuchungsausschuss auf. Umstritten ist auch die Rolle der hessischen Landesregierung

Was weiß dieser Mann? Am Dienstag, 11.9.2012, wird Andreas T. vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestags sitzen. Ein ehemaliger Verfassungsschützer, der Rätsel aufgibt.

Der heute 45-Jährige besucht am 6. April 2006 nach Dienstschluss ein Internetcafé in der Kasseler Nordstadt. Knapp eine Viertelstunde später wird der Inhaber des Ladenlokals durch zwei Schüsse getötet. Halit Yozgat ist das letzte Opfer der sogenannten Ceská-Mordserie an neun Migranten, die der rechtsextremen Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) zugerechnet wird. Doch von dem furchtbaren Verbrechen hat Andreas T. nach eigener Aussage nichts mitbekommen.

Manche halten T. deshalb für einen Lügner. Die Zeit fragte vor ein paar Wochen sogar: „Hat ein hessischer Verfassungsschützer einen der NSU-Morde begangen?“ Dafür gibt es jedoch keinen Anhaltspunkt – obwohl der Fall bereits zwei Mal aufgerollt worden ist. Die Fahnder halten für ausgeschlossen, dass Andreas T. der Täter ist.

Allerdings glauben erfahrene Ermittler bis heute, dass T. nicht die volle Wahrheit sagt. Hat er am Tatort wirklich nichts gehört und gesehen? War es purer Zufall, dass er an diesem Tag noch kurz vor der Tat mit einem V-Mann aus dem rechtsextremen Milieu telefonierte? Was würde es schließlich bedeuten, wenn ein Verfassungsschützer einen der NSU-Morde mitbekommen hat? Das sind Fragen, die sich auch die Mitglieder des Untersuchungsausschusses stellen. Dort soll T. an diesem Dienstag aussagen.

Es kommt auf jede Sekunde an

Um zu verstehen, warum es solche Zweifel an den Aussagen des langjährigen Verfassungsschützers gibt, muss man nachvollziehen, was an jenem Donnerstagnachmittag im April 2006 in Kassel geschehen ist. Dabei kommt es auf Sekunden an.

Andreas T. verlässt früh die Kasseler Außenstelle des hessischen Verfassungsschutzes, laut Stempeluhr um 16.43 Uhr. Er setzt sich in seinen Mercedes und steuert das nahe gelegene Internetcafé in der Holländischen Straße 82 an. Das Lokal besteht aus einem Empfangsbereich mit Tresen und Telefonkabinen sowie einem Computerraum im hinteren Bereich.

Der Verfassungsschützer ist bereits seit zwei, drei Jahren regelmäßiger Besucher des Internetcafés. Dort verwandelt er sich in „wildman70“, flirtet unter diesem Pseudonym auf dem Portal iLove.de mit Frauen. Seine aktuelle Favoritin heißt „TanyMany“. Mit ihr will sich T. auch an diesem Tag austauschen. Er loggt sich um 16.51 Uhr ein, nimmt Platz im hinteren Teil des Cafés, nachdem ihm der Besitzer diesen Platz zugewiesen hat. Rund zehn Minuten später ist eben jener Besitzer, Halit Yozgat, tot.

Die Ermittler der Mordkommission verhören die Zeugen, die im Café während des Tatzeitpunktes telefoniert oder gesurft haben. Nur einen Kunden finden sie nicht: Andreas T. Er ist spurlos verschwunden.

Im Datum geirrt

Es dauert fast zwei Wochen, bis es der Polizei anhand der beim Flirtforum angegebenen Kontaktdaten gelingt, T. zu identifizieren. Aus der Presse hat er schon längst von der Tat erfahren. Auch Kollegen haben ihn bereits darauf angesprochen. Bei der Polizei hat er sich jedoch nicht gemeldet.

In seiner ersten Vernehmung sagt T., er habe angenommen, er sei schon am Tag vor der Tat in dem Café gewesen. Auch in der zweiten Vernehmung beharrt T. darauf, sich im Datum geirrt zu haben. Nun aber nennt er auch andere Gründe: Er habe wegen des Surfens und Flirtens im Netz ein schlechtes Gewissen gegenüber seiner Ehefrau gehabt. Zudem befürchte er, der Verfassungsschutz könne durch ihn öffentlich ins Zwielicht gerückt werden. Damit fällt es jedoch schwerer, T. zu glauben.

Fest steht auf jeden Fall: Die Anwesenheit im Internetcafé ist für T. doppelt katastrophal. Während er dort Kontakt zu Frauen sucht, sitzt seine Ehefrau hochschwanger daheim. Zu diesem Zeitpunkt sind sie erst seit rund vier Monaten verheiratet.

Verstoß gegen Dienstvorschriften

Beruflich ist der Besuch ebenfalls ein Fiasko. Denn das Internetcafé liegt nur vier Hausnummern von einer Moschee entfernt, um die sich T. dienstlich kümmern soll. Ein Verfassungsschützer, der sich in direkter Nähe eines Observationsobjektes wiederholt in eine kompromittierende Lage bringt, verstößt in grober Weise gegen Dienstvorschriften.

Könnten das Gründe sein, warum T. sagt, er habe von dem Mord nichts mitbekommen? Keinen Schuss gehört, keine Leiche gesehen. Er gibt an, wahrscheinlich habe er das Geschäft vor dem Mord verlassen. Die Rekonstruktion der Tat wird damit zum Sekundenkrimi.

Laut Verbindungsdaten hat sich T. kurz nach 17.02 Uhr von seinem Computer abgemeldet. Dann will er in den vorderen Bereich des Internetcafés zum Bezahlen gegangen sein, ohne den Besitzer anzutreffen. Ihn habe er nun vergeblich vor der Tür gesucht, sei zurückgekehrt und habe 50 Cent auf den Empfangstresen gelegt. Danach will er das Café erneut verlassen haben und in seinen Mercedes eingestiegen sein. Das muss, so die Analyse der Polizei, spätestens 15 Sekunden vor 17.03 Uhr gewesen sein. 26 Sekunden nach 17.03 Uhr findet Vater Yozgat seinen toten Sohn. Dazwischen liegen maximal 41 Sekunden.

Sollten ausgerechnet in dieser knappen Zeitspanne der oder die Täter in das Internetcafé gestürmt und Halit Yozgat erschossen haben? Theoretisch ist das möglich. Aber wie wahrscheinlich?

Keiner der anderen Zeugen hat die Tat gesehen. Zwei Männer sind an ihrem Computer in Pornoseiten vertieft. Der dritte Mann und die Frau mit Kind telefonieren, sie schauen nicht in Richtung von Halit Yozgat, der im Empfangsbereich sitzt. Allerdings hören die meisten Zeugen ein dumpfes Geräusch – vermutlich einen Schuss aus der mit einem Schalldämpfer ausgestatteten Ceská. Sollte T. zu diesem Zeitpunkt noch im Raum gewesen sein, muss er beim Verlassen des Lokals mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den niedergestreckten Besitzer Halit Yozgat registriert haben.

34 Bände umfassen die Ermittlungsakten

Andreas T. aber beharrt darauf: Er will von der Mordtat nichts mitbekommen haben. Die Fahnder allerdings können dieser Version nicht ohne Weiteres folgen. 34 Bände umfassen die Ermittlungsakten. Darin stehen weitere Merkwürdigkeiten, die Anlass geben, T. zu misstrauen. Da ist die Sache mit dem Schützenverein, in dem T. jahrelang Mitglied ist. Deshalb besitzt er ganz legal drei Kurzwaffen und ein Gewehr. Diese Waffen bewahrt er in seiner Zweitwohnung im Haus seiner Eltern auf. Doch die wissen davon ebenso wenig wie seine Ehefrau. Grund für die Geheimhaltung: Andreas T. weiß, dass die Familie sein Hobby niemals tolerieren würde. Deshalb verschweigt er es. Auch Kontakte von T. in das Rockermilieu, unter anderem zum Kasseler Hells-Angels-Chef , werden erst nach dem Mord bekannt.

Und dann ist da noch die Sache mit der Hausdurchsuchung. Dabei entdecken Beamte Relikte aus T.s Jugend: Auszüge aus Hitlers „Mein Kampf“, per Schreibmaschine abgetippt. Unterlagen zur SS. Stempel aus dem Dritten Reich. Nachgemachte Hitler-Unterschriften. Im Ort wurde T. einst „Kleiner Adolf“ genannt, weil er mit Springerstiefeln und langem Mantel herumlief. T. sagt, das sei Vergangenheit.

Trotzdem wird der Verfassungsschützer kurz in genommen. Vorübergehend ist er der Hauptverdächtige der Polizei, Telefone von ihm und seiner Familie werden abgehört. Die Polizei unternimmt sehr viel. Das hessische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) allerdings stellt sich in einer Weise vor seinen Mitarbeiter, die für viele auch im Nachhinein nicht nachvollziehbar ist. Eine Vorgesetzte etwa telefoniert mit dem vom Dienst freigestellten T., vereinbart ein Treffen auf einem Autobahnrasthof. Wie in einem schlechten Krimi.

Warum arbeiteten Verfassungsschutz und Polizei so schlecht zusammen?

Auch das wird ein großes Thema für den Untersuchungsausschuss am Dienstag sein. Noch vor T. wollen die Abgeordneten den damaligen LfV-Präsidenten befragen. Ende des Monates soll sogar der damalige Landesinnenminister und heutige Ministerpräsident Hessens, Volker Bouffier (CDU), aussagen. Die Frage an ihn: Warum arbeiteten Verfassungsschutz und Polizei so schlecht zusammen? Dem für den Verfassungsschutz zuständigen Minister wird vorgeworfen, dass er die Aufklärung des Mordes in Kassel behindert hat. Bouffier habe zum Beispiel nicht erlaubt, dass Ermittler die von T. betreuten V-Männer befragen dürfen.

Dies wäre jedoch vor allem bei der Quelle mit dem Decknamen „GP 389“ interessant gewesen. Dahinter verbirgt sich der ehemalige Rechtsextremist Benjamin G. Kurz vor der Tat im Kasseler Internetcafé ruft T. diesen V-Mann an. Das Telefonat dauert elf Minuten. Die Bundesanwaltschaft hat den V-Mann deshalb bereits stundenlang befragt. Als die „Welt“ ihn in einem kleinen Ort in Nordhessen findet, scheint auch er noch immer nicht zu wissen, warum T. ihn ausgerechnet an diesem Tag so lange sprechen wollte. „Ich habe das auch nicht geschnallt“, sagt G.

Warum hat T. seinen V-Mann just in dieser Stunde angerufen? Überall bleiben Fragen. Vielleicht wird T. am Dienstag vor dem Ausschuss wenig sagen. Niemand muss sich selbst belasten. Viel wahrscheinlicher ist jedoch, dass T. sprechen wird. Schließlich ist er vor ein paar Wochen bereits im Fernsehen aufgetreten. Da sagte er, alles sei nur ein dummer Zufall: „Ich war tatsächlich, wie ich immer nur wieder betonen kann, zur falschen Zeit am falschen Ort.“

NSU-Untersuchungssausschuss

Die 1,5-Millionen-Frage

Von Julia Jüttner, erschienen auf Spiegel Online, 10.9.2012. Der Ex-Chef des Thüringer Verfassungsschutzes muss zum Rapport. Helmut Roewer wird erneut vor dem Neonazi-Untersuchungsausschuss befragt. Es geht um seinen fragwürdigen Führungsstil und Bargeldzahlungen von mehr als einer Millionen Euro, die für „nachrichtendienstliche Zwecke“ geflossen sein sollen.

Es war ein teurer Spaß, der offensichtlich seinen Zweck verfehlte: Die drei deutschen Geheimdienste Militärischer Abschirmdienst (MAD), Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) führten etwa 40 V-Personen in der Neonaziorganisation „Thüringer Heimatschutz“, in dem auch die Rechtsterroristen Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe organisiert waren, bevor sie mordend durch die Republik zogen und zehn Menschen töteten.

Summa summarum sollen Informantengehälter in Millionenhöhe geflossen sein. Tino Brandt – Kopf des Neonazi-Netzwerks „Thüringer Heimatschutz“, später führender NPD-Mann – arbeitete unter dem Decknamen „Otto“ von 1994 bis 2001 als V-Mann für den Verfassungsschutz. Er soll dafür bis zu 200.000 D-Mark kassiert haben.

Thomas Dienel, 1995 vom Thüringer Verfassungsschutz als Informant angeworben, bekam 25.000 D-Mark Honorar – ungewöhnlich viel für extrem kurze Zeit. Der ehemalige Koch mit dem originellen Decknamen „Küche“ musste seine Geheimkarriere im Staatsdienst bereits nach zwei Jahren beenden. Er hatte mit Visitenkarten von libyschen und nordkoreanischen Diplomaten geprahlt, denen er seine Dienste angeboten haben soll.

Sowohl Brandt und Dienel brüsteten sich danach in der Szene mit ihrer Tätigkeit: Es gelang ihnen, ihre Spitzelkarriere posthum als Dienst für die nationale Sache umzudeuten. Sie propagierten, den Verfassungsschutz reingelegt zu haben – statt Informationen zu stecken, hätten sie die Geheimdienstler „als Informationsquelle abgeschöpft“.

Auch Manfred Reich, ehemaliges Vorstandsmitglied der rechts-nationalen Deutschen Partei und Schatzmeister des thüringischen Ablegers der Extremisten, soll sich mit mehreren Zehntausend Euro durch den Verfassungsschutz bereichert haben. Nach seiner Abschaltung klagte er öffentlich über das Amt, er habe sich in der Zeit schlecht betreut gefühlt.

Wer verbirgt sich hinter V-Mann „Günther“?

Helmut Roewer, von 1994 bis 2000 Chef des Thüringer Verfassungsschutzes, sagte selbst, dass unter seiner Ägide etwa 1,5 Millionen Euro in bar für „nachrichtendienstliche Zwecke“ geflossen seien. Zu dieser Äußerung wird sich Roewer an diesem Montag Fragen gefallen müssen, zum zweiten Mal wird er vor dem Neonazi-Untersuchungsausschuss in Erfurt zur Befragung erwartet.

Nach Roewers Entlassung entdeckten Mitarbeiter im Panzerschrank seines Büros nicht mehr nachvollziehbare Quittungen in Höhe von etwa 40.000 D-Mark, formlose DIN-A4-Blätter mit einem einzigen Satz darauf: „5000 D-Mark erhalten“, und unterschrieben von „Günther“, einem ominösen V-Mann, den nur einer kannte und mit dem nur einer Kontakt hatte: Roewer selbst.

So hat es Peter Nocken, Roewers langjähriger Stellvertreter, bei seiner Aussage vor dem Untersuchungsausschuss in Erfurt berichtet. Und er betonte auch: Die Höhe der einzelnen Auszahlungen sei um ein Vielfaches höher gewesen als der übliche Satz.

Bis heute ist unklar, wer sich hinter „Günther“ verbirgt. Die Person spielte auch in einem Untreue-Prozess gegen Roewer eine Rolle, doch auch die Strafkammer des Landgerichts Erfurt konnte nicht mehr herausfinden. Eine hausinterne Untersuchung ergab: Als Quelle des Landesamts für Verfassungsschutz Thüringen war ein „Günther“ nicht erfasst. Roewer schweigt dazu.

Interessant ist auch, wie mit den teilweise horrenden Informantengehältern des Thüringer Verfassungsschutzes in steuerlicher Hinsicht verfahren wurde. Katharina König, Landtagsabgeordnete der Thüringer Linken und Sprecherin für Antifaschismus, hat dazu eine Kleine Anfrage an das Innenministerium gestellt.

König will wissen, inwieweit die Honorare versteuert wurden, wer die Steuern in welcher Höhe ans Finanzamt abführte und ob das Verschweigen von entsprechenden Nebeneinkünften bei Empfängern von Transferleistung (zum Beispiel ALG II) gegenüber Institutionen wie dem Sozialamt oder der Arbeitsagentur nicht einen Sozialleistungsbetrug darstellt.

Unauffindbar: Roewers einstige Fürsprecher

Nach Königs Angaben hat die Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, Barbara Hendricks, im Jahr 2006 erklärt, dass Informanten bzw. die Ämter des Bundesamtes für Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst (BND) einen Sonder-Steuersatz in Höhe von 10% an den Fiskus abführen müssen, was deutlich unter dem Spitzensteuersatz für Einkommen liege (2006: 42%). Selbst der Eingangssatz liegt mit 15 Prozent noch deutlich höher. Folglich könne der Eindruck entstehen, dass die Tätigkeit als nachrichtendienstliche/r Informant/in durch die steuerliche Begünstigung zu den lukrativsten Einkommensquellen in Deutschland gehöre.

Das Kreuzverhör, mit dem Roewer am Montag im Erfurter Landtag rechnen kann, dürfte folglich nicht weniger unangenehm werden als beim letzten Mal. Damals ging es auch um seine Berufung zum Präsidenten des Landesamts für Verfassungsschutz. So recht wollte sich keiner der Befragten vor dem Ausschuss erinnern, wer wann und warum Roewer empfohlen hatte. Er selbst eingeschlossen.

Nach Informationen von MDR THÜRINGEN war seine Einstellung keineswegs eine Spontanentscheidung oder gar eine Verzweiflungstat: Bereits ein Jahr vor der Entlassung seines Vorgängers Harm Winkler war Roewer als Nachfolger im Gespräch. Das geht aus geheimen Personalaufstellungen des Thüringer Innenministeriums hervor, die dem MDR vorliegen.

In einem Vermerk vom 16. März 1993 an Innenstaatssekretär Michael Lippert (CDU) ist zu lesen: „Herr Dr. Roewer hat sein Interesse an der Übernahme der ihm angebotenen Position bekundet.“ Weiter heißt es, dass Roewers Abordnung aus dem Bundesinnenministeriums so schnell wie möglich betrieben werden sollte.

Im April 1994 kam es dann zu jenem denkwürdigen Tag, den Harm Winkler vor dem Untersuchungsausschuss so schilderte: Roewer sei in sein Büro marschiert und habe ihn mit den Worten begrüßt „Ab morgen bin ich hier Präsident, Sie können gehen.“

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