Israelitische Kultusgemeinde München und Oberbayern

Pressemitteilung

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14. Januar 2014

Neuer NPD-Parteichef – Knobloch: „Pastörs zeigt das wahre Gesicht der NPD“

München, 14.1.2014. „Mit der Kür des einschlägig verurteilten Straftäters Udo Pastörs zeigt die NPD ihr wahres Gesicht.“ So hat Dr. h.c. Charlotte Knobloch, Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern die Entscheidung des Parteivorstands kommentiert. „Deutlicher denn je wird somit, warum die rechtextreme ‚Partei‘ eben diesen Status in einem freiheitlich-demokratischen Staat nicht länger einnehmen darf und vielmehr verboten werden muss.“

Die ehemalige Präsidentin des Zentralrats der Juden in Deutschland appellierte an alle demokratischen Kräfte, dem unerträglichen Treiben der rechtsextremen NPD noch vor den bevorstehenden Kommunal-, Landtags- und Europawahlen ein Ende zu setzen. „Es darf nicht sein, dass die Verfassungsorgane zusehen, wie sich in der Bundesrepublik Deutschland vor aller Augen eine Organisation, die eine rechtsextremistische, menschenverachtende Ideologie propagiert, immer weiter radikalisiert.“

Knobloch: „Pastörs ist ein offen rechtsradikal, antisemitisch und ausländerfeindlich auftretender Hassprediger. Der scheinbar seriöse Radikalismus von Holger Apfel verkörperte die Verhöhnung des Rechtsstaates und der Demokratie. Der Neonazi Pastörs ist nun die unmissverständliche Kampfansage der NPD gegenüber unserem liberalen System und seiner demokratischen Verfassung.“

„Der Anteil gewaltbereiter Rechtsextremisten nimmt Experten zufolge proportional zu und niemand kann überhören oder übersehen, dass Pastörs diesen militanten Neonazi-Mob und die gewaltbereiten freien Kameradschaften stärker an die NPD binden will“, so Knobloch weiter. Seine geistig-politisch Agenda reiche von Fremdenhass über Antisemitismus und Holocaustleugnung bis hin zur wie besessen avisierten Systemumwälzung. „Seine unerträglichen Aussagen und Absichten kann jeder nachlesen – auch die Verfassungsrichter, im Anfang Dezember 2013 eingereichten Verbotsantrag der Bundesländer.“

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