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5. März 2021
Nach Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts – Knobloch: „Aufgabe des Verfassungsschutzes nicht leichter gemacht“
München, 5.3.2021. Das Kölner Verwaltungsgericht hat am heutigen Freitag die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz bis zum Ende des laufenden Eilverfahrens untersagt. Die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Dr. h.c. Charlotte Knobloch, erklärt hierzu: „Ich empfinde den Beschluss des Verwaltungsgerichts als erschreckend und enttäuschend. Auch wenn das gesprochene Recht stets zu respektieren ist, kann ich die heutige Entscheidung in keinster Weise nachvollziehen. Die Aufgabe des Verfassungsschutzes, Gruppierungen im Blick zu behalten, die die Werte unseres Grundgesetzes bekämpfen, wird durch diesen Beschluss nicht leichter.“
Knobloch ergänzte: „In unserem Land stehen die Mittel des demokratischen Rechtsstaates auch denjenigen zur Verfügung, die ihn in Wort oder Tat ablehnen. Umgekehrt sind die staatlichen Organe verpflichtet, die Werte dieser Demokratie unvoreingenommen, fair und zügig zu verteidigen. Nichts anderes wünsche ich mir auch für die Zukunft.“
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