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7. November 2012
Karlsruhe sieht „rechtliche Probleme“ bei der Antiterrordatei
Erschienen auf Focus Online, 6.11.2012. Ein zentrales Instrument der deutschen Sicherheitsbehörden im Kampf gegen den internationalen Terrorismus muss beim Datenschutz voraussichtlich nachgebessert werden. Das wurde am Dienstag bei der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über die umstrittene Antiterrordatei deutlich.
Gerichtsvizepräsident Ferdinand Kirchhof sagte in Karlsruhe, die 2007 gestartete Verbunddatei berge teilweise „verfassungsrechtliche Probleme“. Mehrere Richter des Ersten Senats stellten das Prozedere der Datenspeicherung äußerst kritisch in Frage. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sieht „erhebliche Kontrolldefizite“. In der Antiterrordatei sind nach Angaben des Gerichts derzeit mehr als 16.000 Personen gespeichert.
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, verteidigten die Antiterrordatei gegen rechtliche Bedenken. Der Minister sagte in Karlsruhe, die Datensammlung sei „ein entscheidender Baustein in der deutschen Sicherheitsarchitektur“ und ein wichtiges Werkzeug im Kampf gegen den internationalen islamistischen Terrorismus. In dieser Verbunddatei werden Informationen von 38 Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder vernetzt. Damit werde die Identifikation gesuchter Personen erleichtert. Von 2007 bis 2011 habe es 300.000 Suchabfragen gegeben, sagte Friedrich. Auf die Frage nach konkreten „Erfolgen“ blieb er aber eine Antwort weitgehend schuldig.
Ziercke sieht „neue Qualität“ der Bewertung von Gefahren
BKA-Chef Ziercke betonte, die Antiterrordatei ermögliche eine zeitnahe und schnelle Abwehr terroristischer Gefahren und sei damit „ein echter Sicherheitsgewinn“. Die Verbunddatei verhindere, „dass eine mögliche heiße Spur auf eine kalte Liste kommt“. Durch die Verdichtung des Informationsaustausches gebe es eine neue Qualität der Bewertung terroristischer Gefahrenlagen. Netzwerke des Terrors erforderten ein Netzwerk von Information und Analyse.
Gegen das Antiterrordateigesetz (ATDG) vom Dezember 2006 hat ein ehemaliger Richter Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die Datensammlung sei verfassungswidrig, weil die Voraussetzungen der Datenspeicherung nicht klar geregelt seien, monierte der Kläger. Es könnten auch Kontaktpersonen erfasst werden, die selbst keine terroristischen Aktivitäten unterstützten.
„Schon wegen der Gesinnung“ in der Antiterrordatei?
Der Prozessbevollmächtigte des Klägers sagte, in der Antiterrordatei könnten „auch völlig unbescholtene Bürger erfasst“ werden. Dies gehe zu weit. Man könne „schon wegen der Gesinnung“ in die Antiterrordatei geraten. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung werde damit verletzt. Zudem werde gegen das Gebot der Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten verstoßen, weil die beteiligten Polizeibehörden Zugriff auf die von Geheimdiensten in die Antiterrordatei eingestellten Daten hätten.
Der Senatsvorsitzende und Gerichtsvizepräsident Ferdinand Kirchhof sagte, der Kreis der in der Antiterrordatei aufgenommenen Personen berge „verfassungsrechtliche Probleme“. Das betreffe insbesondere die Frage, in welchen Fällen Daten von „Kontaktpersonen“ mutmaßlicher Terroristen gespeichert werden dürften.
Kirchhof sagte, die Antiterrordatei erleichtere zwar eine „umfassende Aufklärung gegen Risiken des Terrorismus“ und diene damit dem wichtigen Ziel des Schutzes von Staat und Gesellschaft. „Sie erlaubt aber auch weitreichende und bundesweite Zugriffe auf persönliche Daten von Individuen, die oftmals nicht von der Speicherung ihrer Daten erfahren und deshalb kaum Rechtsschutz beantragen können“, sagte der Gerichtsvizepräsident.
Zudem sei „zu erwägen, ob und inwieweit eine Zusammenarbeit von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten zulässig ist“. Das Urteil des Ersten Senats wird voraussichtlich in drei Monaten verkündet.
Der vollständige Gesetzestext: http://url.dapd.de/xb3VSU
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Mi. 23.09.2026 | 12. Tischri 5787
Kultur
»Briefe an meinen Vater«. Von und mit Konrad Bernheimer
Beginn 19:00 Uhr:Moderation: Ellen Presser
Konrad Bernheimer stellt das Schicksal seines Vaters Kurt sehr persönlich in den historischen Kontext dessen Lebenszeit: als Sohn des renommierten Kunsthändlers und Antiquitätensammlers Otto Bernheimer, als Bruder, Student der Kunstgeschichte, Emigranten in den venezolanischen Anden und Familienvater. 1954 kommt Konrad mit Mutter und zwei Schwestern zum Großvater nach München – ohne den Vater. Erst viel später erfährt Konrad Bernheimer, inzwischen selbst ein international erfolgreicher Kunsthändler, was mit seinem Vater einst geschah. Aus überlieferten Dokumenten und Familienerinnerungen entwickelt Bernheimer jr. eine Zwiesprache mit dem abwesenden Vater über Scham und Schuld, Liebe und Prägungen und die Last, die einem die Geschichte auferlegt, denn »Erinnerung bedeutet, dass etwas bleibt – auch wenn so vieles verschwunden ist«.
Sa. 17.10.2026 | 6. Cheschwan 5787
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Zum 27. Mal: »Die lange Nacht der Münchner Museen
Beginn 20:30 Uhr:Beitrag der IKG München und Oberbayern
Auf einen Blick:
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20:30 Uhr Dinah Zenker
22:00 Uhr Ellen Presser
Konzerte des Synagogenchors »Schma Kaulenu«
unter Leitung von David Rees
21:15 Uhr und 22:30 Uhr (ca. 30 Min.)
Eine Synagoge, wörtlich Ort der Zusammenkunft (zum Gebet), ist von zentraler Bedeutung für jüdisches Leben. Der Vortrag erläutert, woher der Name »Ohel Jakob kommt, ferner architektonische Besonderheiten und die Rolle der Musik.
Musikalische Begleitung: Luisa Pertsovska
Veranstaltungsort: Synagoge »Ohel Jakob«, St.-Jakobs-Platz 18, 80331 München
Das Restaurant Einstein im Jüdischen Gemeindezentrum bietet koschere Köstlichkeiten.
Das Ticket kostet 20 Euro und berechtigt zum Eintritt in über 100 beteiligte Häuser.
Weitere Informationen unter www.muenchner.de und www.ikg-m.de
So. 18.10.2026 | 7. Cheschwan 5787
Kultur
»Shvayg Mayn Harts«. Jiddische Lieder aus der goldenen Ära des New Yorker Yiddish Theatre
Beginn 17:00 Uhr:
Sasha Lurje & Roman Grinberg – Gesang
Shvayg Mayn Harts Orchestra
Dirigent: Michael Alexander Willens
Mit „Shvayg Mayn Harts“ erfüllt sich Michael Alexander Willens einen lang gehegten persönlichen Traum: die Musik seiner beiden Großväter Alexander Olshanetsky und
Herman Yablokoff wieder auf die Bühne zu bringen. Beide gehörten zu den prägenden Persönlichkeiten des jiddischen Theaters in New York.
Als Komponisten, Sänger und Bühnenstars schufen sie Lieder, die weit über die jüdische Gemeinschaft hinaus bekannt wurden und bis heute zum Schatz des jiddischen Musiktheaters zählen. Werke wie „Papirosn“, „Mayn Shtetele Belz“, „Hopkele“ oder „Ikh hob dikh tsufil lib“ erzählen von Liebe und Sehnsucht, von Heimweh und Hoffnung, von den Erinnerungen an die alte Heimat und vom Traum eines neuen Lebens in Amerika.
Gemeinsam mit dem eigens gegründeten „Shvayg Mayn Harts Orchestra“ lässt Michael Alexander Willens diese musikalische Welt neu aufleben. Mit Sasha Lurje und Roman Grinberg, der auch für die Orchesterarrangements verantwortlich zeichnet, stehen zwei der führenden Stimmen der internationalen jiddischen Musikszene auf der Bühne. Sie führen durch ein Programm voller Emotionen, Humor und Lebensfreude und schlagen eine Brücke von den Anfängen des jiddischen Theaters in Osteuropa bis zu seiner Blütezeit in New York.
Voranmeldung erforderlich möglichst bis 7. Oktober unter: festkonzert@ikg-m.de
Israelitische Kultusgemeinde
München und Oberbayern K.d.ö.R.
St.-Jakobs-Platz 18
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Tel: +49 (0)89 20 24 00 -100
Fax: +49 (0)89 20 24 00 -170
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