Israelitische Kultusgemeinde München und Oberbayern

Nachrichten

« Zurück

8. März 2022

Charlotte Knobloch zu AfD-Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts: „Sieg für den wehrhaften Rechtsstaat“

München, 8.3.2022.  Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD auf Bundesebene als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen. Das hat das Verwaltungsgericht in Köln am Dienstag entschieden. Die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Dr. h.c. Charlotte Knobloch, begrüßte die Entscheidung: „Das Urteil ist eine sehr gute Nachricht für die politische Kultur in unserem Land. Es ist ein Sieg für den wehrhaften Rechtsstaat und ein klares Zeichen, dass die Demokratie den Umtrieben ihrer Gegner nicht tatenlos zusehen muss. Wenn eine Partei Anleihen beim Nationalsozialismus nimmt und sich offen mit Feinden der Demokratie im In- und Ausland gemein macht, dann müssen die rechtsstaatlichen Institutionen sie genau im Auge behalten können. Gegen die Wahrheit kommt die AfD auch vor Gericht nicht an: Sie ist eine extremistische Partei und eine Gefahr für die Demokratie.“

Knobloch weiter: „Die Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz ist deshalb ein konsequenter und richtiger Schritt, damit in Deutschland alle Menschen sicher und ohne Angst leben können. Der Rechtsstreit um die offensichtlichen verfassungsfeindlichen Bestrebungen der AfD muss damit ein Ende finden.“ Das allein sei aber noch nicht genug, so Knobloch abschließend: „In der Demokratie müssen letztlich die Bürger selbst die Antwort auf diese Bedrohung geben. Ich hoffe, dass nun endlich auch den Wählern der AfD bewusst wird, wen sie da in die Parlamente geschickt haben. Wer die AfD wählt, der wählt keinen ‚Protest‘ – er unterstützt eine vom Verfassungsschutz beobachtete Partei.“

Alle Beiträge der Kategorie Nachrichten ansehen »