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29. Juni 2012
BGH entscheidet im September über Poststreit der NPD
dapd. Der Bundesgerichtshof (BGH) wird am 20. September in letzter Instanz über den Streit zwischen der Deutsche Post und der NPD im sächsischen Landtag entscheiden. Diesen Termin teilte das Karlsruher Gericht nach kontroverser mündlicher Verhandlung am Donnerstag, 28.6.2012, mit. Die Post AG weigert sich seit Jahren, den Informationsdienst der NPD-Fraktion als Postwurfsendung zu verteilen. Dagegen klagt die NPD.
Das Landgericht in Leipzig und das Oberlandesgericht (OLG) Dresden gaben der Post recht. Das Infoblatt „Klartext“ sei nicht als Zeitschrift zu bewerten, sondern als Propaganda ohne Meinungspluralismus. Die Landtagsfraktion in Sachsen legte hiergegen Revision am BGH ein.
Am Donnerstagmorgen fand in Karlsruhe die mündliche Verhandlung statt. Der Anwalt der NPD wies auf das Postgesetz hin, das zur Beförderung von Zeitschriften verpflichte. Eine politische Bewertung stehe der Post nicht zu. Auch der Vorsitzende Richter, Joachim Bornkamm, sagte in seiner Einleitung, dass „für die rechtliche Bewertung der politische Inhalt“ keine Rolle spiele. Bornkamm betonte auch, dass eine Landtagsfraktion eine Sonderstellung habe und Teil der staatlichen Ordnung sei.
Der Anwalt der NPD-Landtagsfraktion verwies schließlich auf das Diskriminierungsverbot. Als marktbeherrschendes Unternehmen dürfe die Post keine Ungleichbehandlung vornehmen.
Der Anwalt der Post AG verwies dagegen darauf, dass es sich bei „Klartext“ um eine unadressierte Postwurfsendung handele. Die Post sei nach einer EU-Richtlinie jedoch nicht zur Verteilung unadressierter Sendungen verpflichtet. Nur Zeitschriften an namentlich genannte Empfänger müsse die Post befördern. Das deutsche Gesetz könne der privatisierten Post keine Vertragspflicht auferlegen, die es nach europäischem Recht nicht gebe.
Umstritten war auch, ob sich die NPD-Abgeordneten als Herausgeber des Infodienstes auf die Pressefreiheit berufen können. Anwalt Thomas Plehwe bestritt, dass sich die Fraktion wie ein Verleger auf die Pressefreiheit berufen könne.
Der zuständige I. Zivilsenat zog sich am Donnerstag zur Beratung zurück und teilte am Nachmittag mit, dass er sein Urteil erst am 20. September verkünde.
(Aktenzeichen: Bundesgerichtshof I ZR 116/11)
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