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1. April 2012

1. April 2012: Das Anerkennungsgesetz tritt in Kraft

Die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen wird einfacher: Am 1. April tritt ein Gesetz in Kraft, von dem viele der 16 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund profitieren können. Sie erhalten bessere Chancen, in ihrem erlernten Beruf zu arbeiten. In manchen Regionen und Branchen wird der Fachkräftemangel immer stärker spürbar. Gleichzeitig müssen derzeit viele der 2,9 Millionen Beschäftigten mit ausländischen Abschlüssen in Berufen unter ihrer Qualifikation arbeiten. Zum 1. April erleichtert die Bundesregierung deshalb die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse durch ein einheitliches und transparentes Verfahren.

„Wir rechnen mit 300.000 Verfahren über alle Berufsgruppen. Das zeigt schon, dass wir mit diesem Gesetz ein Zeichen der Wertschätzung und ein Signal für Integration setzen“, sagte Bundesbildungsministerin Annette Schavan.

Bisher war die Zulassung zu bestimmten Berufen zusätzlich an die deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit gebunden. Das Gesetz schafft diese Koppelung weitgehend ab. Ein türkischer Arzt kann eine Approbation erhalten, wenn er die fachlichen Voraussetzungen erfüllt. Das war bisher selbst dann nicht möglich, wenn er in Deutschland studiert hatte.

Qualifikation auf Gleichwertigkeit prüfen

Mit dem Gesetz schafft die Bundesregierung einen Rechtsanspruch auf eine individuelle Gleichwertigkeitsprüfung. Neu ist dies für die rund 350 Ausbildungsberufe im dualen System. Die Antragsteller erhalten innerhalb von drei Monaten nach Vorlage aller Unterlagen einen Bescheid, ob ihre im Ausland erworbene Ausbildung einem deutschen Beruf entspricht. Gleichzeitig wird ihnen mitgeteilt, welche Lücken sie haben und wie sie diese eventuell ausgleichen können.

Damit können sich Bewerberinnen und Bewerber gezielt nachqualifizieren. So wird das Verfahren für Antragsteller, Arbeitgeber und Behörden transparent. Das ist neu und wichtig für die Bewertungspraxis in Deutschland. Die Regelung über die dreimonatige Entscheidungsfrist wird am 1. Dezember 2012 in Kraft treten.

Welche Berufe umfasst das Gesetz?

Das Gesetz findet auf alle Ausbildungsberufe im dualen System Anwendung. Das sind beispielsweise Kfz-Mechatroniker oder Bäcker. Außerdem gilt das neue Verfahren für die bundesrechtlich geregelten Berufe wie Ärzte, Psychotherapeuten oder Krankenschwestern.

Für die landesrechtlich geregelten Berufe wie Lehrer oder Ingenieure wollen die Länder ihre Anerkennungsverfahren schnell dem Bundesgesetz anpassen. Unterstützung erhielten sie dabei von Bundeskanzlerin Angela Merkel. „Einen zentralen Schritt haben die Kultusminister der Länder bereits geleistet- sie haben einen Mustergesetzentwurf initiiert“, sagte Merkel bei ihrem Treffen mit der Kultusministerkonferenz am 8. März 2012 in Berlin.

Hotline und Internetportal als Orientierungshilfe

In Deutschland gibt es keine zentrale Stelle, die für alle Anfragen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse zuständig ist. Daher finden Ratsuchende gebündelte Informationen nun im Internetportal „Anerkennung in Deutschland“, das Ministerin Schavan frei geschaltet hat. „Deutschland steht in einem europa- und weltweiten Wettbewerb um Fachkräfte. Da ist es wichtig, dass gut qualifizierte Menschen keinen Bogen um unser Land machen“, so Schavan.

Die Internetseite „bq-Portal“ soll Arbeitgebern helfen, ausländische Berufsabschlüsse besser zu bewerten. Bewerber finden Tipps, welche Chancen ihnen eine Gleichwertigkeitsprüfung ihres Abschlusses bietet, und an wen sie sich dafür wenden können. Mit Inkrafttreten des Gesetzes schaltet die Bundesregierung eine Telefon-Hotline, über die sich die Antragsteller informieren können. Sie lautet: 03018-15-1111.

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