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5. Oktober 2012
Neuer Strafbefehl gegen Bischof Williamson
Süddeutsche Zeitung vom 5.10.2012. Das Amtsgericht Regensburg hat erneut einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung gegen den Holocaust-Leugner und erzkonservativen Bischof Richard Williamson (72) erlassen. Der Bischof der Piusbruderschaft habe den Mord an Juden während der Nazi-Diktatur verharmlost, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Der Anwalt von Williamson kündigte einen erneuten Einspruch gegen den Strafbefehl an.
Damit dürfte der Fall abermals den Weg durch mehrere Gerichtsinstanzen nehmen und könnte am Ende möglicherweise vor dem Bundesverfassungsgericht landen. Williamson hatte 2008 im Interview mit einem schwedischen Fernsehsender den Mord an sechs Millionen Juden durch die Nazis und die Existenz von Gaskammern bestritten. Exakt zu der Zeit, als das Interview veröffentlicht wurde, gab der Vatikan die Aufhebung der Exkommunikation von Williamson und dreier weiterer Bischöfe der Piusbruderschaft bekannt. Papst Benedikt XVI. soll jedoch von den Interviewäußerungen nichts gewusst haben. Der Fall belastet noch heute das Verhältnis des Vatikans zu den Piusbrüdern – derzeit sieht die katholische Amtskirche keine Basis für neue Verhandlungen.
Zur Höhe des Geldbetrages im neuen Strafbefehl wollte sich Gerichtssprecher Thomas Rauscher nicht äußern. Jedoch könne es maximal der Betrag von 6500 Euro (100 Tagessätze zu je 65 Euro) sein, den das Regensburger Landgericht im Juli 2011 in der Berufungsverhandlung gegen den ersten Strafbefehl festgesetzt hatte. Dieses Urteil hatte das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg als Revisionsinstanz wegen Verfahrensmängeln kassiert. Die Staatsanwaltschaft ergänzte daraufhin ihren Antrag in diesem Juli um die geforderten Angaben.
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