Israelitische Kultusgemeinde München und Oberbayern

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8. August 2013

Geros valios fondas – Good Will Foundation

Nach vielen Jahren der Verhandlungen, hat sich die Regierung von Litauen bereit erklärt, Entschädigungszahlungen an die litauischen Juden, die den Holocaust des Naziregimes und den Sowjetterror während des Zweiten Weltkrieges überlebt haben, zukommen zu lassen. Das Gesetz der Wiedergutmachung für Immobilien der jüdischen religiösen Gemeinden der Republik Litauen hat eine Zahlung von 3 Millionen LTL (Litas ist die litauische Währung – die Übersetzerin) (etwa $ 1.1 Millionen), „an Personen der jüdischen Nationalität, die in Litauen während des Zweiten Weltkrieges gewohnt haben, und unter dem totalitären Regime während der Besetzung gelitten haben“, bewilligt.

Um die Zahlung von der Stiftung erhalten zu können, muss man die folgenden Kriterien erfüllen:

  1. Der Bewerber muss eine jüdische Nationalität haben.
  2. Der Bewerber muss im Gebiet von Litauen während des Zweiten Weltkrieges gewohnt haben (hat sich versteckt oder wurde im Ghetto oder in Konzentrationslager eingesperrt), oder er wurde gezwungen nach Ausbruch des Zweiten Weltkrieges Litauen zu verlassen (wurde evakuiert oder ausgewiesen).

Die Kriterien und das Antragsformular sind in der Webseite der Stiftung Guter Wille www.gvf.lt, verfügbar.

Der Stichtag für die Einreichung der Bewerbungen ist der 30. September 2013. Aufgrund der Zahl der berechtigten Antragsteller, wird die Stiftung Guter Wille die genaue Summe der individuellen Zahlungen feststellen, mit dem Ziel das Geld am 31. Dezember 2013 zu überweisen. Antragstellung an die Stiftung ist KOSTENLOS.

Für Informationen bitte wenden Sie sich an: The Foundation for Disposal of Good Will.

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