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4. November 2011
Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse wird einfacher
Im Ausland erworbene Berufsabschlüsse werden künftig leichter in Deutschland anerkannt. Der Bundesrat stimmte am 4. November 2011 einem Gesetz zu, das Ausländern einen Anspruch auf die individuelle Prüfung ihrer Berufsabschlüsse einräumt. Damit sollen der Fachkräftemangel bekämpft und die Integration gefördert werden.
Wer einen ausländischen Abschluss anerkennen lassen will, kann dies bei den zuständigen Kammern oder Behörden beantragen. Diese müssen innerhalb von drei Monaten über die Gleichwertigkeit des Abschlusses befinden. Nach Schätzung von Bundesbildungsministerin Annette Schavan werden in den ersten beiden Jahren jeweils rund 25.000 Menschen von dem Gesetz profitieren.
Der SPD geht das Gesetz nicht weit genug. Es sei zwar ein Fortschritt, aber nur ein sehr kleiner, sagten der Hamburger Bürgermeister Olaf Scholz und der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Guntram Schneider. Scholz fehlte ein verbindlicher Beratungsanspruch, Schneider forderte eine grundlegende Überarbeitung. Aber im Bundesrat gab es keine Mehrheit für die Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bund und Ländern.
Denn mit zwei Protokollerklärungen hatte Schavan den Kritikern den Wind aus den Segeln genommen. Sie sagte zu, dass die Bundesanstalt für Arbeit die „sachgerechte Anwendung des gesetzlichen Anspruchs auf arbeitsmarktliche Beratung sicherstellt“. Außerdem werde die Umsetzung des Gesetzes nicht erst nach vier Jahren, wie ursprünglich vorgesehen, sondern laufend beobachtet, um gegebenenfalls nachsteuern zu können.
Damit die Bundesregierung dieses Versprechen auch hält, bat der Bundesrat auf Antrag Sachsens die Bundesregierung noch einmal offiziell in einer Entschließung, „den Vollzug in geeigneter Weise kontinuierlich zu beobachten und bei offensichtlichem Anpassungsbedarf gesetzgeberisch tätig zu werden“.
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