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6. Februar 2012

Ermittlungen gegen Neonazi-Terrorzelle kommen voran

Von Johann Tischewski, dapd. Die Beweise gegen die rechtsextreme Zwickauer Terrorzelle verdichten sich. Die Ermittler haben laut Spiegel Unterlagen zu 64 Mietwagen sichergestellt, mit 17 davon waren die Neonazi-Terroristen offenbar zu Straftaten unterwegs. Ein Gutachten überführt die Hauptverdächtige Beate Zschäpe Focus zufolge als Brandstifterin der konspirativen Wohnung in Zwickau. Generalbundesanwalt Harald Range sagte am Wochenende, von den mehr als 5.000 sichergestellten Beweisstücken seien nun rund ein Viertel ausgewertet.

Der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Jörg Ziercke, forderte mehr Ermittler für den Fall. Die zurzeit 370 Beamten sollen nach seinem Willen um 50 Kollegen von der Bundespolizei und aus den Ländern aufgestockt werden.

Die Bundesanwaltschaft macht die im November 2011 aufgeflogene Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) für neun Morde an Kleinunternehmern ausländischer Herkunft sowie für den Mord an einer Polizistin verantwortlich.

Fahrzeuganmietungen im zeitlichen Zusammenhang zu Taten

Von den insgesamt 64 bekannten Fahrzeuganmietungen der Neonazi-Zelle stehen laut „Spiegel“ 17 im zeitlichem Zusammenhang zu Taten, die der Terrorgruppe angelastet werden. Es gehe um neun Raubüberfälle, zwei Sprengstoffanschläge und sechs Morde. Gemietet wurden die Autos und Wohnmobile den Angaben zufolge jeweils kurz vor den Taten unter dem Namen „Holger G.“.

Unterdessen belegt ein Gutachten des sächsischen Landeskriminalamtes (LKA) offenbar, dass Zschäpe die konspirative Wohnung in Zwickau ansteckte. In den sichergestellten Socken der mutmaßlichen Terroristin seien Benzinrückstände gefunden worden, berichtete der „Focus“. In den Resten der niedergebrannten und explodierten Wohnung waren ebenfalls Spuren des Kraftstoffs gefunden worden.

Die Wohnung der Terrororganisation Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) war am 4. November 2011 durch einen Brand zerstört worden. Vier Tage später, am 8. November 2011, stellte sich Zschäpe der Polizei. Sie sitzt seitdem in Untersuchungshaft und äußert sich nicht zu den Vorwürfen.

Range verspricht Zusammenarbeit mit Ausschüssen

Zur Aufklärung möglicher Versäumnisse bei den Ermittlungen gegen die Terrorgruppe, versprach Generalbundesanwalt Range, eng und vertrauensvoll mit den Untersuchungsausschüssen im Bundestag und im Thüringer Landtag zusammenzuarbeiten. Der Sachverhalt werde von den Ausschüssen politisch und organisatorisch bewertet, während seine Behörde die strafrechtliche Bewertung vorzunehmen habe.

Das Nachrichtenmagazin „Focus“ berichtete, dass Range zudem eine interne Sonderermittlerin eingesetzt habe. Die frühere BGH-Richterin Ruth Rissing-van Saan soll demnach die Ermittlungsarbeit der Bundesanwälte in den vergangenen Jahren im rechtsradikalen Milieu überprüfen. Das Magazin berief sich dabei auf Berliner Justizkreise. Geprüft werden solle insbesondere, ob es Ansätze für eine weitaus frühere Ermittlung gegeben hätte.

Der Bundestag und der Thüringer Landtag wollen die Vorgänge und mögliches Versagen der Sicherheitsbehörden untersuchen. Eine Bund-Länder-Expertenkommission soll die Aufklärungsarbeit unterstützen.

Prozess gegen NSU könnte noch 2012 beginnen

Der Prozess gegen die Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) könnte noch dieses Jahr beginnen. Generalbundesanwalt Harald Range will noch 2012 Anklage gegen die Hauptverdächtige Beate Zschäpe erheben. Dies sagte er der Welt. Ein Geständnis Zschäpes brauche die Anklage nicht. Die Anwendung der Kronzeugenregelung, bei der die Strafe gemildert würde, sieht er skeptisch. „Bei einem Fall, in dem es um zehnfachen Mord geht, tue ich mich schwer damit.“

Die Bundesanwaltschaft macht die im November 2011 aufgeflogene Terrorzelle für neun Morde an Kleinunternehmern ausländischer Herkunft sowie für den Mord an einer Polizistin verantwortlich.

Dass der NSU eine Art „Braune Armee Fraktion“ sein könnte, glaubt Range nicht. „Nach jetzigem Erkenntnisstand handelt es sich um eine einzelne, abgeschottete Gruppe mit einem begrenzten Unterstützerkreis.“ Auch eine Verschiebung der Gefahr von links nach rechts sieht der Generalbundesanwalt nicht.

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