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21. Januar 2012
Urteil: Auch NPD-Mitglieder haben Recht auf Staatskritik
Das Bundesverfassungsgericht hat das Recht auf Staatskritik auch für NPD-Mitglieder betont. In einer am 20. Januar 2012 veröffentlichten Entscheidung wurde die Geldstrafe für eine NPD-Funktionärin aufgehoben, die in einem Flugblatt ein Theaterstück über den Hitler-Attentäter Georg Elser als „Ehrung eines Mörders“ kritisiert hatte. Das Flugblatt sei vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt, befanden die Karlsruher Richter.
Das Flugblatt hatte die Überschrift „Georg Elser – Held oder Mörder“. Da bei Elsers missglücktem Anschlag acht Menschen ums Leben kamen, sei Elser ein Mörder und kein Vorbild, hieß es auf dem Flugblatt. Das „BRD-System“ müsse verkommen sein, wenn es solcher Vorbilder bedürfe.
Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvR 917/09
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Im Jahr 1915 entdeckt eine religiöse junge Jüdin den Tango und begibt sich ausgerechnet in ein Bordell in Buenos Aires, um mehr darüber zu erfahren. Dort begegnet sie der Prostituierten Rivka. Es wird eine Reise der Befreiung.
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