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25. Januar 2012

Gericht verbietet Publikation von Zitaten aus „Mein-Kampf“

Erschienen auf Frankfurter Allgemeine Zeitung Online. Das Landgericht München I hat die Veröffentlichung von Hitlers „Mein Kampf“ verboten. Es gab einem Antrag auf einstweilige Verfügung des Freistaates Bayern statt (Az: 7 O 1533/12). Damit ist dem englischen Verleger Peter McGee „die Herstellung und Verbreitung kommentierter Auszüge aus „Mein Kampf“ verboten“, wie es in einer Mitteilung des Gerichts vom 25. Januar 2012 hieß.

Der Verlag reagierte gelassen. Man wolle sich erst einmal die Argumentation des Gerichts anhören, sagte ein Sprecher. Bayerns Finanzminister Markus Söder begrüßte die Entscheidung. „Es ist gut, dass es dem Verlag jetzt gerichtlich verboten ist, diese Hetzschrift zu verbreiten“, sagte er der Nachrichtenagentur dpa. „Der Freistaat Bayern wird auch in Zukunft sein Urheberrecht verteidigen.“ Das Ministerium hat als Rechtenachfolger des Eher-Verlags der Nationalsozialisten die Urheberrechte an „Mein Kampf“ geerbt.

McGee schrieb Brief an die Leser

Die Grünen im bayerischen Landtag forderten ein Konzept zum Umgang mit „NS-Druckerzeugnissen“: „Die Verbots- und Tabuisierungspolitik des Finanzministeriums ist nichts anderes als ein Ausdruck von Hilflosigkeit im Umgang mit den historischen Hetzdokumenten aus der Nazizeit“, sagte Sepp Dürr. Es mache keinerlei Sinn, sich formalistisch hinter dem Urheberrecht zu verschanzen.

McGee, der seiner Wochenzeitung „Zeitungszeugen“ Auszüge aus der Hetzschrift beilegen wollte, war schon vor dem Urteil zurückgerudert und hatte angekündigt, die Zitate nicht zu veröffentlichen, solange der Rechtsstreit läuft. Am 26.1.2012 sollen die Originalzitate nun unleserlich erscheinen – nicht geschwärzt, aber mit einer Art Nebel überzogen. „Wir müssen sicherstellen, dass wir unsere Hauptveröffentlichung „Zeitungszeugen“ nicht in Gefahr bringen“, sagte McGee der dpa. „So lange das juristische Verfahren läuft, werden wir nur eine Version auf den Markt bringen, in der die Zitate nicht lesbar sind.“

Andere Sachlage als vor zwei Jahren

Nachdem das bayerische Finanzministerium juristische Schritte eingeleitet hatte, schien ihm das Risiko der Veröffentlichung zu groß. McGee, der seinen Kunden diesen Schritt in einem Brief erklärte, wollte damit verhindern, dass der Freistaat Bayern die Exemplare am Kiosk beschlagnahmt. In dem Brief an seine Kunden räumte McGee ihnen allerdings die Möglichkeit ein, mit einem frankierten Rückumschlag ein leserliches Exemplar der „Mein Kampf“-Broschüre anzufordern.

Vor rund drei Jahren hatte der Freistaat schon einmal Publikationen der „Zeitungszeugen“ von der Polizei am Kiosk beschlagnahmen lassen. „Das Ganze war absurd und wäre zum Lachen, wenn die Thematik insgesamt nicht so ernst wäre“, sagte der britische Verleger. Auch damals ging es um die Frage der Urheberrechte. McGee wehrte sich vor Gericht und gewann gegen den Freistaat in zwei Instanzen.

„Die Aktion der Staatsregierung hat unserem Ruf sehr geschadet», betonte er. Auch finanziell sei der Schaden groß gewesen. Dieses Mal ist die rechtliche Lage allerdings eine andere. Im Fall der Publikationen von 2009 – damals handelte es sich um den kommentierten Nachdruck von Nazi-Zeitungen – war das Urheberrecht bereits erloschen. Bei «Mein Kampf» ist das erst im Jahr 2015 der Fall, 70 Jahre nach Hitlers Tod.

McGee beruft sich diesmal auf das Zitierrecht. Schließlich wolle sein Verlagshaus Albertas Limited nur Ausschnitte veröffentlichen, nicht das ganze Buch. „Wir müssen nicht bis 2015 warten“, betonte er. „Das Zitierrecht erlaubt uns, auch heute schon Ausschnitte zu veröffentlichen. Das gilt für andere Bücher ja auch.“ Genau das sah das Landgericht München aber anders und befand am Mittwoch, „dass die geplante Publikation nicht vom Zitatrecht gedeckt ist“.

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