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22. Januar 2013

Holocaust-Leugner Williamson erneut zu Geldstrafe verurteilt

Erschienen auf Spiegel Online, 17.1.2013, aktualisiert um Berufung am 22.1.2013. Vor mehr als vier Jahren gab Richard Williamson ein TV-Interview, in dem er den Holocaust leugnete. Dafür wurde der frühere Piusbrüder-Bischof in Regensburg zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt. Es war wohl nicht die letzte Runde in dem Justiz-Marathon.

Der traditionalistische Bischof und Holocaust-Leugner Richard Williamson ist erneut wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Im neu aufgerollten Prozess verhängte das Amtsgericht Regensburg am Mittwoch eine Geldstrafe von 1.800 Euro gegen den 72-jährigen Briten. Das Urteil fiel damit milder aus als in früheren Verfahren.

Williamson hatte in einem Interview für einen schwedischen Fernsehsender im November 2008 im oberpfälzischen Zaitzkofen die Existenz von Gaskammern und die Ermordung von sechs Millionen Juden während der Nazi-Herrschaft bestritten. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 6.500 Euro verlangt. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.

Vorsätzlich gehandelt!

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Williamson vorsätzlich gehandelt hat. „Wer vor einer Kamera ein Interview gibt, muss damit rechnen, dass es ausgestrahlt wird“, sagte die Vorsitzende Richterin. Das Interview hatte ihr zufolge „friedensstörende Auswirkungen“. Zehn Anzeigen waren bei der Staatsanwaltschaft nach Ausstrahlung eingegangen.

Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht die Versuche des Bischofs, eine Weiterverbreitung des Videos zu verhindern. Durch den Ausschluss aus der Piusbruderschaft habe Williamson außerdem bereits eine Sanktion erfahren. Außerdem verfüge er derzeit über kein Einkommen.

Verteidiger wollen bis zum Bundesverfassungsgericht gehen

Nach dem Urteilsspruch erklärten die Anwälte des Bischofs: „Wir werden alle Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht durchlaufen, wenn es sein muss.“ Die Verteidigung hatte angeführt, Williamson habe nur mit einer Veröffentlichung des in Englisch geführten Interviews in Schweden gerechnet. Dort ist das Leugnen der Naziverbrechen nicht strafbar.

Williamson selbst erschien nicht zu der Neuverhandlung. Sie fand unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt, weil der Geistliche zahlreiche rechtsradikale Anhänger haben soll. Das Medieninteresse war erneut groß, selbst amerikanische Pressevertreter verfolgten den Prozess.

Im April 2010 hatte das Amtsgericht Regensburg Williamson zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt, im Sommer 2011 bestätigte das Landgericht Regensburg zwar das Urteil, setzte jedoch die Strafe auf 6.500 Euro herab. Der Richterspruch wurde durch Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg allerdings aus formaljuristischen Gründen kassiert, sodass es zu der Neuverhandlung am Mittwoch kam.

Exzentrisch und realitätsfremd

Die schwedischen Reporter konnte das Amtsgericht am Mittwoch nicht als Zeugen vernehmen. Ein Gesuch auf internationale Rechtshilfe hat Schweden abgelehnt. Das Gericht musste sich deshalb mit den vorhandenen Beweisen begnügen. So zum Beispiel mit einer Reportage der Tagesthemen aus dem Jahr 2009, einer alten eidesstattlichen Versicherung Williamsons und der Aussage eines Anwalts der Piusbruderschaft. Dieser beschrieb den Bischof als exzentrisch und realitätsfremd.

Bischof Williamson legt Berufung ein

Neue Runde im Prozess gegen den britischen Holocaust-Leugner. Williamson will seine Verurteilung wegen Volksverhetzung nicht hinnehmen. „Wir haben heute Berufung beim Landgericht Regensburg eingelegt“, sagte am Montag, 21.1.2013 der Münchner Anwalt des britischen Kirchenmanns, Andreas Geipel. „Die Äußerungen waren ausschließlich für das schwedische Fernsehen vorgesehen und nicht für eineweitere Verwendung“, betonte der Verteidiger.

Dass Ausschnitte des Interviews später illegal ins Internet gestellt wurden, könne dem Briten nicht angelastet werden. Weder in Schweden noch in Williamsons Heimatland seien die Aussagen strafbar. Mit der Berufung geht der Marathon-Prozess in eineweitere Runde. Bereits viermal haben sich Gerichte mit dem Fall befasst.

Das Oberlandesgericht Nürnberg hatte ein erstes Urteil des Regensburger Landgerichts über 6.500 Euro Strafe imvergangenen Jahr wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft erließ daraufhin einen überarbeiteten Strafbefehl, gegen den Williamson abermals Einspruch erhob. Das Amtsgericht Regensburg folgte dem Antrag nun aber erneut.

Die Richter reduzierten jedoch die Geldstrafe wegen der geringeren Einkünfte Williamsons. Der Brite ist von den Piusbrüdern suspendiert worden. Nach Angaben seiner Anwälte lebt er in London und hat kein eigenes Einkommen mehr.

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September 2026 | Elul-Tischri | « »

Aktuelle Veranstaltungen


Mi. 23.09.2026 | 12. Tischri 5787

Kultur

»Briefe an meinen Vater«. Von und mit Konrad Bernheimer

Beginn 19:00 Uhr:

Moderation: Ellen Presser

Konrad Bernheimer stellt das Schicksal seines Vaters Kurt sehr persönlich in den historischen Kontext dessen Lebenszeit: als Sohn des renommierten Kunsthändlers und Antiquitätensammlers Otto Bernheimer, als Bruder, Student der Kunstgeschichte, Emigranten in den venezolanischen Anden und Familienvater. 1954 kommt Konrad mit Mutter und zwei Schwestern zum Großvater nach München – ohne den Vater. Erst viel später erfährt Konrad Bernheimer, inzwischen selbst ein international erfolgreicher Kunsthändler, was mit seinem Vater einst geschah. Aus überlieferten Dokumenten und Familienerinnerungen entwickelt Bernheimer jr. eine Zwiesprache mit dem abwesenden Vater über Scham und Schuld, Liebe und Prägungen und die Last, die einem die Geschichte auferlegt, denn »Erinnerung bedeutet, dass etwas bleibt – auch wenn so vieles verschwunden ist«.

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Sa. 17.10.2026 | 6. Cheschwan 5787

Kultur

Zum 27. Mal: »Die lange Nacht der Münchner Museen

Beginn 20:30 Uhr:

Beitrag der IKG München und Oberbayern

Auf einen Blick:

Vorträge (je 30 Min.)
20:30 Uhr Dinah Zenker
22:00 Uhr Ellen Presser

Konzerte des Synagogenchors »Schma Kaulenu«
unter Leitung von David Rees
21:15 Uhr und 22:30 Uhr (ca. 30 Min.)

Eine Synagoge, wörtlich Ort der Zusammenkunft (zum Gebet), ist von zentraler Bedeutung für jüdisches Leben. Der Vortrag erläutert, woher der Name »Ohel Jakob kommt, ferner architektonische Besonderheiten und die Rolle der Musik.

Musikalische Begleitung: Luisa Pertsovska

Veranstaltungsort: Synagoge »Ohel Jakob«, St.-Jakobs-Platz 18, 80331 München

Das Restaurant Einstein im Jüdischen Gemeindezentrum bietet koschere Köstlichkeiten.

Das Ticket kostet 20 Euro und berechtigt zum Eintritt in über 100 beteiligte Häuser.

Weitere Informationen unter www.muenchner.de und www.ikg-m.de

So. 18.10.2026 | 7. Cheschwan 5787

Kultur

»Shvayg Mayn Harts«. Jiddische Lieder aus der goldenen Ära des New Yorker Yiddish Theatre

Beginn 17:00 Uhr:

Sasha Lurje & Roman Grinberg – Gesang
Shvayg Mayn Harts Orchestra
Dirigent: Michael Alexander Willens

Mit „Shvayg Mayn Harts“ erfüllt sich Michael Alexander Willens einen lang gehegten persönlichen Traum: die Musik seiner beiden Großväter Alexander Olshanetsky und
Herman Yablokoff wieder auf die Bühne zu bringen. Beide gehörten zu den prägenden Persönlichkeiten des jiddischen Theaters in New York.
Als Komponisten, Sänger und Bühnenstars schufen sie Lieder, die weit über die jüdische Gemeinschaft hinaus bekannt wurden und bis heute zum Schatz des jiddischen Musiktheaters zählen. Werke wie „Papirosn“, „Mayn Shtetele Belz“, „Hopkele“ oder „Ikh hob dikh tsufil lib“ erzählen von Liebe und Sehnsucht, von Heimweh und Hoffnung, von den Erinnerungen an die alte Heimat und vom Traum eines neuen Lebens in Amerika.
Gemeinsam mit dem eigens gegründeten „Shvayg Mayn Harts Orchestra“ lässt Michael Alexander Willens diese musikalische Welt neu aufleben. Mit Sasha Lurje und Roman Grinberg, der auch für die Orchesterarrangements verantwortlich zeichnet, stehen zwei der führenden Stimmen der internationalen jiddischen Musikszene auf der Bühne. Sie führen durch ein Programm voller Emotionen, Humor und Lebensfreude und schlagen eine Brücke von den Anfängen des jiddischen Theaters in Osteuropa bis zu seiner Blütezeit in New York.

Voranmeldung erforderlich möglichst bis 7. Oktober unter: festkonzert@ikg-m.de

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