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22. Januar 2013
Holocaust-Leugner Williamson erneut zu Geldstrafe verurteilt
Erschienen auf Spiegel Online, 17.1.2013, aktualisiert um Berufung am 22.1.2013. Vor mehr als vier Jahren gab Richard Williamson ein TV-Interview, in dem er den Holocaust leugnete. Dafür wurde der frühere Piusbrüder-Bischof in Regensburg zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt. Es war wohl nicht die letzte Runde in dem Justiz-Marathon.
Der traditionalistische Bischof und Holocaust-Leugner Richard Williamson ist erneut wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Im neu aufgerollten Prozess verhängte das Amtsgericht Regensburg am Mittwoch eine Geldstrafe von 1.800 Euro gegen den 72-jährigen Briten. Das Urteil fiel damit milder aus als in früheren Verfahren.
Williamson hatte in einem Interview für einen schwedischen Fernsehsender im November 2008 im oberpfälzischen Zaitzkofen die Existenz von Gaskammern und die Ermordung von sechs Millionen Juden während der Nazi-Herrschaft bestritten. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 6.500 Euro verlangt. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.
Vorsätzlich gehandelt!
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Williamson vorsätzlich gehandelt hat. „Wer vor einer Kamera ein Interview gibt, muss damit rechnen, dass es ausgestrahlt wird“, sagte die Vorsitzende Richterin. Das Interview hatte ihr zufolge „friedensstörende Auswirkungen“. Zehn Anzeigen waren bei der Staatsanwaltschaft nach Ausstrahlung eingegangen.
Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht die Versuche des Bischofs, eine Weiterverbreitung des Videos zu verhindern. Durch den Ausschluss aus der Piusbruderschaft habe Williamson außerdem bereits eine Sanktion erfahren. Außerdem verfüge er derzeit über kein Einkommen.
Verteidiger wollen bis zum Bundesverfassungsgericht gehen
Nach dem Urteilsspruch erklärten die Anwälte des Bischofs: „Wir werden alle Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht durchlaufen, wenn es sein muss.“ Die Verteidigung hatte angeführt, Williamson habe nur mit einer Veröffentlichung des in Englisch geführten Interviews in Schweden gerechnet. Dort ist das Leugnen der Naziverbrechen nicht strafbar.
Williamson selbst erschien nicht zu der Neuverhandlung. Sie fand unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt, weil der Geistliche zahlreiche rechtsradikale Anhänger haben soll. Das Medieninteresse war erneut groß, selbst amerikanische Pressevertreter verfolgten den Prozess.
Im April 2010 hatte das Amtsgericht Regensburg Williamson zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt, im Sommer 2011 bestätigte das Landgericht Regensburg zwar das Urteil, setzte jedoch die Strafe auf 6.500 Euro herab. Der Richterspruch wurde durch Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg allerdings aus formaljuristischen Gründen kassiert, sodass es zu der Neuverhandlung am Mittwoch kam.
Exzentrisch und realitätsfremd
Die schwedischen Reporter konnte das Amtsgericht am Mittwoch nicht als Zeugen vernehmen. Ein Gesuch auf internationale Rechtshilfe hat Schweden abgelehnt. Das Gericht musste sich deshalb mit den vorhandenen Beweisen begnügen. So zum Beispiel mit einer Reportage der Tagesthemen aus dem Jahr 2009, einer alten eidesstattlichen Versicherung Williamsons und der Aussage eines Anwalts der Piusbruderschaft. Dieser beschrieb den Bischof als exzentrisch und realitätsfremd.
Bischof Williamson legt Berufung ein
Neue Runde im Prozess gegen den britischen Holocaust-Leugner. Williamson will seine Verurteilung wegen Volksverhetzung nicht hinnehmen. „Wir haben heute Berufung beim Landgericht Regensburg eingelegt“, sagte am Montag, 21.1.2013 der Münchner Anwalt des britischen Kirchenmanns, Andreas Geipel. „Die Äußerungen waren ausschließlich für das schwedische Fernsehen vorgesehen und nicht für eineweitere Verwendung“, betonte der Verteidiger.
Dass Ausschnitte des Interviews später illegal ins Internet gestellt wurden, könne dem Briten nicht angelastet werden. Weder in Schweden noch in Williamsons Heimatland seien die Aussagen strafbar. Mit der Berufung geht der Marathon-Prozess in eineweitere Runde. Bereits viermal haben sich Gerichte mit dem Fall befasst.
Das Oberlandesgericht Nürnberg hatte ein erstes Urteil des Regensburger Landgerichts über 6.500 Euro Strafe imvergangenen Jahr wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft erließ daraufhin einen überarbeiteten Strafbefehl, gegen den Williamson abermals Einspruch erhob. Das Amtsgericht Regensburg folgte dem Antrag nun aber erneut.
Die Richter reduzierten jedoch die Geldstrafe wegen der geringeren Einkünfte Williamsons. Der Brite ist von den Piusbrüdern suspendiert worden. Nach Angaben seiner Anwälte lebt er in London und hat kein eigenes Einkommen mehr.
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