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21. August 2012

Ehemaliger KZ-Aufseher wird wohl vor Gericht gestellt

Von Mirko Hertrich und Uli Scherr (dapd), erschienen auf Welt Online. Ein ehemaliger Aufseher im Konzentrationslager Auschwitz muss sich möglicherweise vor Gericht verantworten. Wie die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen am 20.8.2012 in Ludwigsburg mitteilte, ist ein Vorermittlungsverfahren gegen den 87-Jährigen abgeschlossen. Der Fall sei an die Staatsanwaltschaft in Weiden in der Oberpfalz abgegeben worden.

Der Beschuldigte soll 1944 an der Tötung von mindestens 344.000 ungarischen Juden im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau beteiligt gewesen sein. Der Mann lebt den Angaben zufolge im Ausland. Er hat keine deutsche Staatsbürgerschaft. Zu seiner genauen Herkunft wollte die Ludwigsburger Stelle auf Anfrage keine Angaben machen. Ob ein Auslieferungsersuchen gestellt werde, habe jetzt die Staatsanwaltschaft zu entscheiden, sagte ein Sprecher.

Die Staatsanwaltschaft im oberpfälzischen Weiden konnte keine weitergehenden Auskünfte zu dem Verfahren machen. „Der Vorgang ist erst heute bei uns eingegangen“, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Gerd Schäfer auf dapd-Anfrage.

Verdächtiger trat freiwillig in die Waffen-SS ein

Es müsse jetzt zunächst geprüft werden, ob die Strafverfolgungsbehörde in Weiden tatsächlich für das weitere Verfahren zuständig sei. Möglicherweise stamme der Beschuldigte aus der Oberpfalz, sagte Schäfer. Er rechnet damit, dass die Prüfung des Falles durch seine Behörde mehrere Wochen dauert.

Nach dem Ergebnis der Vorermittlungen in Ludwigsburg trat der Beschuldigte 1942 freiwillig in die Waffen-SS ein und wurde zum Wachmann ausgebildet. Vermutlich im November 1943 versetzte man ihn in das Konzentrationslager Auschwitz. Spätestens ab April 1944 soll er im Vernichtungslager Birkenau gedient haben. Allein zwischen 19. Mai und 22. Juli 1944 trafen dort während der sogenannten Ungarn-Aktion mindestens 137 Züge mit mehr als 433.000 Deportierten ein, von denen mindestens 344.000 unmittelbar nach ihrer Ankunft in den Gaskammern umgebracht wurden.

Zentralstelle wertet Taten als Mord

Der heute 87-Jährige hat nach Auffassung der Zentralen Stelle zu diesen Tötungen einen wesentlichen Tatbeitrag geleistet. Durch seine Tätigkeit beim Absperren der Rampe, beim Wachdienst um das Lager und dem Dienst auf den Wachttürmen im Lager Birkenau habe er die Vernichtung der Deportierten im Zusammenwirken mit anderen SS-Angehörigen gefördert und damit einen Beitrag zu den Tötungsverbrechen geleistet, die als Mord zu qualifizieren seien.

In dem deutschen Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau haben die Nazis zwischen 1941 und 1945 rund 1,1 Millionen Menschen ermordet, darunter eine Million Juden. Sollte es zum Prozess gegen den 87-Jährigen kommen, wäre dies wahrscheinlich einer der letzten gegen NS-Täter während des Holocaust. Der ehemalige KZ-Aufseher John Demjanjuk war im Mai 2011 wegen Beihilfe zum Mord an mindestens 28.060 Menschen im Jahr 1943 im NS-Vernichtungslager Sobibór zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.

In Frankfurt am Main begann 1963 der erste sogenannte Auschwitz-Prozess gegen Aufseher und Angehörige der Lagerverwaltung im Vernichtungslager Auschwitz. 1965 erhielten sechs Angeklagte lebenslange Strafen, elf weitere Freiheitsstrafen zwischen dreieinhalb und 14 Jahren. Drei Angeklagte wurden freigesprochen. Die Freisprüche und das teilweise geringe Strafmaß lösten damals international Empörung aus.

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