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29. Mai 2012

NS-Verbrecher Klaas Faber mit 90 Jahren gestorben

Welt Online, 27.5.2012. Er war bereits 1947 in Holland verurteilt worden, floh aber nach Deutschland und wurde jahrzehntelang nicht ausgeliefert: Der mutmaßliche KZ-Aufseher Faber lebte unbehelligt in Ingolstadt. Rund zwei Monate nach John Demjanjuk ist in Bayern ein weiterer NS-Kriegsverbrecher gestorben: Klaas Carel Faber, ehemaliges niederländisches Mitglied der Waffen-SS, war für die Nazi-Jäger vom Simon-Wiesenthal-Zentrum in Jerusalem zuletzt die Nummer Drei in ihrer Liste der meistgesuchten NS-Verbrecher.

Faber hatte bis zuletzt unbehelligt im Pius-Viertel in Ingolstadt gelebt. Der Grund: ein Erlass aus der NS-Zeit, nach dem alle niederländischen Freiwilligen der Waffen-SS automatisch deutsche Staatsbürger waren. Mit dem Tod des 90-Jährigen endet nun ein jahrzehntelanger Rechtsstreit um seine Auslieferung in die Niederlande.

Er gab die Ermordung von sechs Menschen zu

Der 1922 im niederländischen Haarlem geborene Faber soll wie sein Bruder Aufseher im Durchgangslager Westerbork gewesen sein. Über das Lager deportierten die Nazis Zehntausende niederländische Juden in deutsche Konzentrations- und Vernichtungslager. Bereits in Westerbork richteten SS-Angehörige viele Juden hin.

Nach dem Urteil eines holländischen Sondergerichts von 1947 war Faber einer der Täter und für den Tod zahlreicher Menschen verantwortlich. Nach niederländischen Angaben soll er mindestens 22 Juden und Widerstandskämpfer ermordet haben.

Ebenso wie sein Bruder Piet wurde Klaas Faber zunächst zum Tode verurteilt. Während Piet aber tatsächlich hingerichtet wurde, wandelte ein Gericht die Todesstrafe von Klaas Faber 1948 in lebenslange Haft um. Faber gab in diesem Verfahren die Beteiligung an der Ermordung von mindestens sechs Menschen zu.

Bemühung um Auslieferung

1952 gelang Faber mit einigen anderen die Flucht nach Deutschland. Seit 1961 lebte er mit seiner Frau in Ingolstadt.

Zwar hatte auch die Bundesrepublik in den 50er-Jahren ein Verfahren gegen Faber eröffnet. Weil Holland kein Beweismaterial weitergab, sprach das zuständige Gericht in Düsseldorf den NS-Verbrecher aber frei. Eine Auslieferung nach Holland lehnte Deutschland unter Berufung auf den „Führererlass“ von 1943 stets ab.

Efraim Zuroff, Direktor des Simon-Wiesenthal-Zentrums, bezeichnete dies als Schande. Das sei ein Zeichen, dass sogar Massenmörder einer gerechten Strafe entgehen können. Auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger machte sich für eine Auslieferung in die Niederlande stark.

Die Ingolstädter Staatsanwaltschaft hatte sich zuletzt bemüht, dass der Strafvollstreckungsbefehl aus den Niederlanden übernommen wird. Mit dem Tod Fabers ist dieses Bemühungen nun hinfällig.

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