Die jüdische Hochzeit
Das nächste größere Ereignis im Leben des Menschen ist die Eheschließung. Nach der Ansicht des Judentums gilt die Ehe als ein religiöses Gebot. Der Mensch ist so beschaffen, daß er in ehelicher Gemeinschaft leben soll.
Schon im Anfang der Bibel ist von der Ehe die Rede:Weil die Frau aus dem Manne entstanden ist – Eva wurde aus einer Rippe von Adam geschaffen –, soll der Mann Vater und Mutter verlassen und seinem Weibe anhängen, und sie sollen zu einem Fleische werden (vgl. 1. Buch Mosis, 2,24).
Eine Verlobung im bürgerlichen Sinne gibt es im Judentum nicht, vielmehr ist mit der Verlobung die Ehe bereits vollzogen und rechtlich bindend, wenngleich ursprünglich die Zeremonie der Verlobung (Erussin oder Kidduschin) durch einen Zeitraum von 12 Monaten von der Heimführung (Nissuin), d.h. der Begründung eines gemeinsamen Hausstandes, getrennt war.
Nicht an jedem beliebigen Tag
Seit dem 12. Jahrhundert etwa sind beide Akte in einer Zeremonie miteinander vereinigt, und die Hochzeit besteht aus dem Zeremoniell der Verlobung – der Anheiligung – und der Heimführung. Hochzeiten können nicht an jedem beliebigen Tag stattfinden, sondern nur an Werktagen, denn die Eheschließung erfolgt vor Zeugen, die die Heiratsurkunden unterschreiben müssen, was am Sabbat und an Feiertagen unzulässig ist. Man soll auch nicht eine Freude mit einer anderen vermischen, so daß auch die Zwischentage von Pessach und Sukkot nicht in Frage kommen. Auch in Zeiten, die mit traurigen historischen Erinnerungen verknüpft sind, finden keine Trauungen statt; das ist die Zeit zwischen Pessach und Schawuot, die Sefirazeit, abgesehen vom 33. Tag dieser Periode; ferner die drei Wochen zwischen dem 17. Tammus und dem 9. Aw, dem Tag der Tempelzerstörung.
Der Tag der Hochzeit ist zwar für den einzelnen Menschen ein Freudentag; trotzdem ist er auch ein ernster Tag, ein Tag mit weitreichenden Konsequenzen einerseits, und auch andererseits ein Tag, an dem man trotz aller persönlichen Freude daran denken soll, daß der Tempel zerstört wurde.
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