Israelitische Kultusgemeinde München und Oberbayern

Spendenabsetzbarkeit

Die Israelitische Kultusgemeinde München und Oberbayern ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Spenden und Zuwendungen an gemeinnützig anerkannte Oganisationen sind nach Paragraph §§ 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar.

Spendenbescheinigung & Höhe der Spendenabzugsfähigkeit

Spenden an gemeinnützige Organisationen können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden.